Nach Flammer (1990, S. 35) verhält sich Kausalattribution zu Kausalität wie Kontrollmeinung zu Kontrolle. Kontrolle ist demnach natürlich auch eine Ursache einer Wirkung. Der Begriff „Kontrollattribution“ meint also, wenn jemand einer tatsächlich stattgefundenen Wirkung eine bestimmte Ursache (oder mehrere) unterstellt. Wenn präzisiert wird, wer Kontrolle hat, ist Kontrollattribution gemeint, wenn ausgesagt wird, ob man selbst viel oder wenig Kontrolle hat, spricht man eher von Kontrollmeinung. (Stangl, 2020).
Verwendete Literatur: Stangl, W. (2020). Stichwort: ‚Kontrollattribution‘. Online Lexikon für Psychologie und Pädagogik.
WWW: https://lexikon.stangl.eu/10331/kontrollattribution/ (2020-01-24)